Asbestsanierung im privaten wie gewerblichen Bereich

KEIN Baustoff hat soviel „Staub“ aufgewirbelt wie Asbest. Die Wunderfaser ist zu einem Gefahrstoff geworden. Heute darf Asbest nicht mehr verwendet werden. Ein Umgang ist nur noch zulässig
bei „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die sog. ASI-Arbeiten. In diesem Artikel wird nicht derKontakt bei gewerbsmäßigem Umgang, sondern dervon Privatpersonen in Heim und Garten angesprochen. Ganz allgemein wird bei der Asbestverwendung unterschieden in zwei Produkttypen:

1. Schwach gebundene Asbestprodukte mit hohem Risikopotenzial (bis 70 % Asbestanteil). Dazu gehören z. B. Spritzasbest, Brandschutzverkleidungen, Dichtungsmaterialien, Matten, Fliesen, Gewebe, Schnüre.

2. Festgebundene Asbestzementprodukte (mit 10–20 % Asbestanteilen). Dazu gehören Dacheindeckungen, Hausfassaden, Rohre, Blumenkästen. Im Privatbereich wurden im allgemeinen die fest gebundenen Asbestzementprodukte verwendet. Den gefährdungsfreien Umgang mit Asbestzementprodukten bei den o.g. ASI-Arbeiten beschreibt die TRGS 519, s. www.baua.de ASI-Arbeiten dürfen nur von Fachfirmen mit entsprechend sachkundigen Überwachungspersonen durchgeführt werden.

Beim Umgang mit Asbest im Privatbereich ist zu unterscheiden: Passiver Umgang: Damit ist gemeint der Kontakt ohne Berührung, also z. B. der Aufenthalt in der Nähe von Wellasbestzementdächern oder Asbestzementfassaden oder Asbestzementrohren, wenn sie fest am oder im Haus eingebaut sind.

Solange diese sich in optisch gutem Zustand befinden, ist keine Sorge einer Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Asbestfasern zu befürchten. Über Messungen von Asbestfasern in der Nähe von Asbestzementdächern wurde z.B. berichtet in www.buwalshop.ch. Aktiver Umgang: Zum aktiven Umgang – bezogen auf den Privatbereich – gehören z.B. Bohren, Schleifen, Fräsen, Abbürsten. Da bei diesen Arbeiten potenziell hohe Konzentrationen von lungengängigen Fasern entstehen, sollten unbedingt Schutzmasken (mindestens P2) und Handschuhe sowie Arbeitskleidung getragen werden. Die Kleidung sollte auf kürzestem Wege separat gewaschen werden. Die Örtlichkeiten des Umganges sollten sorgfältig befeuchtet werden.

Besonders hohe Asbestfaserkonzentrationen können bei der unsachgemäßen Reinigung von Aszementdächern entstehen – insbesonders beim Abschleifen oder Reinigen mit Hoch- oder Niederdruckreinigsgeräten (Kärchern). Insofern sind solche
Tätigkeiten verboten. Das drucklose Abwaschen, von Asbestzementprodukten ist zulässig.

Ein hilfreiches Merkblatt für Heimwerker hat auch das Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit (LaGetSi) Berlin zusammengestellt, s. www.lagetsi.berlin.de. Sachverständigenbüro  Dr. rer. nat. Peter Neuling www.neuling.de

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